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Partnerbetriebsvorstellung

Aktualisiert: 22. Mai 2022

Stefan Weinberger (FiNUM.Private Finance)


Stefan Weinberger ist seit 2017 green market Partnerbetrieb. Er ist seit 2005 als selbständiger Finanzberater tätig und wird oft mit der Frage konfrontiert, wie Nachhaltigkeit und Finanzen zusammenpassen können. Dass beides sehr gut zusammenpasst, zeigt seine (einfache) Erklärung: „Geld arbeitet nicht – andere Menschen arbeiten mit ihrem Geld. Deswegen ist es entscheidend, wer mit Ihrem Geld arbeitet und vor allem wie er damit arbeitet.“


Beim nächsten green walk and talk am 3. Juli 2021 um 10:00 wird Stefan Weinberger einen Einblick ins Thema green finance geben. Mehr zum green walk and talk findet ihr hier: green walk and talk.


Vorab zeigt er uns in seinem Artikel über SFDR, was man bei green finance beachten sollte.





Nachhaltigkeit bei Finanzen – Wie orientiert man sich im Nachhaltigkeitsdschungel?

Hinter der Abkürzung SFDR steckt die große Frage, welche Finanzprodukte überhaupt nachhaltig sind, wie man Nachhaltigkeit kategorisieren kann und wie ich als Anleger unterscheide, ob ein Investment wirklich sinnvoll und gut ist oder ob ich möglicherweise nur auf geschicktes Marketing hereinfalle? Und gleich ein Spoiler vorweg – diese Frage wird durch die SFDR ziemlich gut zur Hälfte beantwortet. Aber zu Anfang sollte ich erst einmal erklären, was diese vier Buchstaben überhaupt bedeuten: Es handelt sich um die englische Abkürzung der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation), mit der die EU seit März dieses Jahres die Anbieter von Finanzprodukten verpflichtet, offen zu legen, wie sie es mit der Nachhaltigkeit halten. Also eine Art Gretchenfrage für die Finanzindustrie. Wie fällt nun die Antwort aus? Im Gegensatz zu Faust, der der Frage bekanntlich nur ausweicht, ist die Regelung des Artikel 6 SFDR an sich einfach und klar. Jeder Finanzmarktteilnehmer muss vorvertraglich Auskünfte darüber erteilen, wie genau Nachhaltigkeitskriterien in den Investitionsprozess einbezogen werden. Und wenn man das nicht tut, muss man zumindest erklären, warum Nachhaltigkeit im vorliegenden Fall nicht für wichtig erachtet wird.



Die positiven Seiten der SFDR

So weit, so gut. Bis 2020 sind alleine in der EU pro Jahr Investitionen von 180 Milliarden Euro pro Jahr nötig, damit unsere Nachhaltigkeitsziele erreicht werden können. Um an diese Ziele zu gelangen ist es einerseits wichtig, viel Geld in eben diese Richtung umzuleiten und andererseits zu vermeiden, dass nicht auch Greenwashing mit solchen Geldern gefördert wird. Beide Ziele wird die Offenlegungsverordnung meiner Meinung nach erreichen.


So definiert eine eigene Taxonomie-Verordnung, das nur Investments als nachhaltig gelten, die einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines Umweltzieles leisten, ohne gleichzeitig ein anderes Umweltziel erheblich zu beeinträchtigen. Darüber hinaus sind außerdem Mindeststandards in ökologischer und sozialer Hinsicht einzuhalten. Dieser Teil ist leider sehr bürokratisch gelöst, also fast nur quantitative, kaum qualitative Standards. Da ist definitiv noch Luft nach oben. Aber zurück zum Inhalt: Artikel 8 der SFDR bestimmt, dass alle Finanzprodukte, die mit ökologischen oder sozialen Merkmalen werben, offenlegen müssen, wie genau sie diese Merkmale erfüllen. Das zielt eben auf die Vermeidung des leider recht verbreiteten Greenwashing ab. Artikel 9 geht dann noch weiter, hier sind u.a. bereits die Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstosses darzulegen. Damit statuiert die SFDR zwei „Güteklassen“ an Investments (beispielsweise Investmentfonds oder ETFs): Hellgrüne nach Artikel 8, die ökologische und soziale Kriterien (ESG) berücksichtigen und dunkelgrüne, also auf wirklich echte nachhaltige Anlageziele ausgerichtete Investments nach Artikel 9.


Was können diese Artikel 8 und Artikel 9 Fonds nun wirklich?

Vorweg, ich erstelle schon seit längerem für FiNUM.Private Finance Österreich einen Nachhaltigkeitskompass, der sich in die Kategorien nicht nachhaltig (braun), Vermeidung von „bösen“ Investments (weiß), integrierter Nachhaltigkeit (hellgrün) und aktiver Verbesserung zum Guten (dunkelgrün) teilt. Leider hat der Vergleich nicht ergeben, dass mein, durchaus strenger, Ansatz zu den selben Einstufungen wie die SFDR führt. Insbesondere die nach Artikel 8 eingestuften Fonds sind ein bunter Mix. Darin sind aus meiner Sicht üble Mogelpackungen genauso vertreten wie wirklich gute und sinnvolle Nachhaltigkeitsansätze. Investments nach Artikel 9 stehen da deutlich besser da. Diese Fonds sind bei mir ebenfalls meist dunkelgrün. Als Fazit bleibt also vorerst, sich nur in der Kategorie Impact Investing auf die Artikel 9 Fonds zu verlassen und bei Artikel 8 Fonds genau hinzusehen.



Und was macht das Marketing daraus?

In den Unterlagen einiger Anbieter finden sich manchmal überraschenderweise auch vorgeblich nachhaltige Fonds nach Artikel 6 der SFDR. Moment, das ist doch der ganz oben erwähnte Artikel, der lediglich festlegt, ob – und wenn ja wie – offengelegt wird, welche Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden. Also, ein Fonds legt offen, dass er keine Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen anstrebt und wird dann als nachhaltiger Artikel 6 Fonds nach SFDR beworben. Das klingt so abwegig, dass ich an dieser Stelle versichern muss, dass ich selbst solche Fälle leider gesehen habe. Nicht von vielen, aber doch von einigen sehr großen Anbietern. Das stört mich auch deshalb so gewaltig, weil es viele Investoren gibt, die ernsthaft und glaubwürdig oft bereits seit Jahrzehnten Gelder nach ESG-Kriterien veranlagen. Das sind oft kleinere Häuser ohne große Marketingmaschinerie im Hintergrund, die aber eine sehr gute Arbeit abliefern.



Fazit

Erstens, versuchen Sie bitte nicht, die SFDR oder gar die Taxonomie-Verordnung der EU zu lesen, das ist so technisch, dass selbst ich mich als Jurist dabei anstrengen muss. Zweitens, ignorieren Sie alle Angebote, die mit Artikel 6 ihr Geld bekommen wollen. Drittens, prüfen Sie alle Investments genau, die sich auf Artikel 8 berufen. Das ist ein bisschen eine Lotterie mit einigen Nieten. Viertens, Artikel 9 Fonds sind ernstgemeint nachhaltig. Fünftens, die EU entwickelt das System dauernd weiter. Die nächsten Meilensteine sind Anfang 2022 und Anfang 2023 das Ausrollen von hoffentlich klareren Definitionen, was denn nun nachhaltig ist und was nicht. Ich werde Sie in meinem Blog natürlich darüber auf dem Laufenden halten. Damit meine Kritik nicht zu heftig in Erinnerung bleibt nochmal grundsätzlich: Die Offenlegungsverordnung ist ein Meilenstein für die Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft. Sie wirkt jetzt schon positiv, weil mehr Geld in diese Richtung fließt und die Standards dafür höher geworden sind. Sie hat aber noch Schwächen, die sich aus einer gewissen Unverständlichkeit der Regelungen ergeben. Hinzu kommen die grüngewaschenen Artikel 6 Fonds, die der Gesetzgeber wohl nie im Sinn gehabt hat. Wer solche Fonds anbietet, den können Sie getrost aus der Liste ihrer potenziellen Investmentpartner streichen.


Wenn ihr Kontakt zu Stefan Weinberg aufnehmen wollt, meldet euch unter: stefan.weinberger@finum.at



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